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Eine gute Einführung in das Thema ist der Wikipedia-Artikel Filmförderung. Siehe auch Filmförderung. Einzelne FördertöpfeBeauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)"Seit dem Jahre 1968 fördert der BMI, inzwischen der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, die Produktion von Kurzfilmen mit dem Ziel, den künstlerischen Rang des deutschen Kurzfilms zu erhöhen. Kurzfilmförderung ist vor allem Nachwuchsförderung. Für junge Filmemacher wird mit der Förderung ein Beitrag zur finanziellen Unabhängigkeit ihres Schaffens geleistet, der es ihnen ermöglicht - losgelöst von wirtschaftlichen Zwängen und standortpolitischen Erwägungen - innovative Eigenständigkeit zu praktizieren. Das filmkünstlerische Experimentieren im Interesse der Vielfalt des deutschen Films ist ausdrücklich erwünscht." --Zitat Die Förderung des Bundes beträgt etwa 30% der gesamten Kurzfilmförderung in Deutschland. Im Jahr 2000 standen insgesamt etwa 2,1 Millionen DM (1,07 Mio EUR) für die Kurzfilmförderung zur Verfügung, Tendenz steigend. Kurzfilmförderung geführt als Produktionsförderung für Kurzfilmvorhaben (B). Link Anforderungen und FörderprofilGefördert werden Kurzfilme mit einer Vorführdauer von bis zu 30 Minuten, die für die öffentliche Vorführung in Filmtheatern bestimmt und geeignet sind. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 15.000 Euro. Die Förderung wird als Zuwendung gewährt. FristAntragsfristen und Termine - Produktionsförderung für Kurzfilmvorhaben (B) 12. Januar 2009. KontaktBKM Filmreferat K 35 E- Mail: K35@bkm.bmi.bund.de Zuständig: Herr Gansel (Produktionsförderung B, Kurzfilmpreis) Tel.: 0228 99 681 3583 Fax: - 5 3583 Filmförderungsanstalt (FFA)"Die Filmförderungsanstalt (FFA) fördert als bundesweite Filmförderungseinrichtung die Struktur der deutschen Filmwirtschaft und die kreativ-künstlerische Qualität des deutschen Films als Voraussetzung für seinen Erfolg im Inland und im Ausland. Sie ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts." --Zitat Anforderungen und FörderprofilReferenzfilmförderung nach §§ 41-46 Filmförderungsgesetz (FFG) "Die FFA gewährt dem Hersteller eines Filmes mit einer Vorführdauer von höchstens 15 Minuten sowie eines nicht programmfüllenden Kinderfilmes Förderungshilfen als Zuschuss, wenn der Film mindestens zehn Referenzpunkte erreicht." FristAnträge können laufend gestellt werden, nach § 42 FFG. Kontaktwww.ffa.de FFA Filmförderungsanstalt German Federal Film Board Große Präsidentenstraße 9 10178 Berlin Tel.: +49 (0)30-27577-0 Fax: +49 (0)30-27577-111 Zuständig: Jürgen Schöler Förderreferent Tel.: 030 - 27 57 7 - 417 Fax: 030 - 27 57 7 - 444 E-Mail:schoeler@FFA.de Kuratorium junger deutscher Film (KJDF)"1 soll zur Vielfalt der Filmkultur und zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft beitragen. Sie soll dabei einerseits jungen Autoren, Regisseuren und Produzenten die Möglichkeit eröffnen, erste Kinofilmvorhaben zu realisieren." --Zitat Anforderungen und FörderprofilGefördert werden Kinderprojekte und Projekte im Rahmen der sog. Talentförderung: hier u.a. Produktion Kurzfilm. Vorherige Arbeiten und Hinweise auf filmische Vorbildung/Vorerfahrungen können im Bewerbungsverfahren dargestellt werden und erhöhen mutmaßlich die Förderwarscheinlichkeit. Animationsfilme erfordern Storyboards bei Antragsstellung. Gefördert werden auch Verleih- und Vertriebskosten (Kopien, Festivalteilnahme, Blow-Ups, etc.) "Talentfilm umfasst den ersten und den zweiten Kinofilm des jeweiligen Regisseurs nach dessen beruflicher Ausbildung" --Zitat "Grundsätzlich nicht gefördert werden Übungs- und Abschlußfilme von Filmhochschulen und vergleichbaren Ausbildungseinrichtungen. 2 Die Fördermittel des Kuratoriums können mit Fördermitteln aus anderen Einrichtungen kumuliert werden." --Zitat "Mittel werden gewährt als bedingt rückzahlbare, zinslose Darlehen, die unter folgenden Voraussetzungen zurückzuzahlen sind: 3 im Falle der Produktionsförderung (Talent): aus den Erträgen nach Recoupment 4 Die möglichen Fördersummen betragen: bei Produktionsförderung (Talentfilm): bis zu € 50.000" --Zitat "Die Herstellung von Kurzfilmen kann mit einem Regelbetrag von € 15.000 gefördert werden. Eine über diesem Regelbetrag liegende Förderung kann im begründeten Ausnahmefall gewährt werden. 5 Der Antragsteller hat entsprechend seiner Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage einen angemessenen Eigenanteil zu erbringen 6 mindestens 15 % des Gesamtbudgets" --Zitat FristBeispiel: "Der nächste gemeinsame Einreichtermin des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Stiftung Kuratorium junger deutscher Film für die beiden Förderbereiche Kinderfilm und Talentfilm ist der 17. September 2009." --Zitat Kontaktkuratorium-junger-film.de Kuratorium junger deutscher Film, Schloß Biebrich, Rheingaustraße 140 65203 Wiesbaden
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